Informationen
Liebe Patienten, damit wir Ihnen die bestmögliche Therapie zukommen lassen können, finden Sie auf dieser Seite einige wichtige Hinweise in Bezug auf die Abläufe in unserer Praxis.
Termine werden bevorzugt über unser Online-Terminvereinbarungstool auf dieser Website angefragt.
Dies ist für uns der effizienteste Weg, Anfragen vollständig und zeitnah zu bearbeiten. Eine Terminvergabe vor Ort ist grundsätzlich möglich, wird jedoch nicht empfohlen, da unsere Anmeldung nicht durchgehend besetzt ist und unsere Therapeutinnen und Therapeuten während der Behandlungszeiten keine Termine vergeben können. Alternativ können Sie uns telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Sollten wir telefonisch nicht erreichbar sein, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter mit Ihrem Anliegen, Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer.
Für eine zügige Bearbeitung Ihrer Anfrage empfehlen wir ausdrücklich die Nutzung unseres Online-Terminvereinbarungstools.
Vor Ihrem ersten Termin in unserer Praxis, bitten wir Sie den Anamnesebogen/Datenschutzerklärung auszudrucken und ausgefüllt mitzubringen. Wir möchten damit unnötige Zeit für Sie in der Praxis einsparen.
Darüber hinaus kann es, abhängig von Ihrer Diagnose sein, dass Sie gebeten werden sich ein weiteres Dokument herunterzuladen und ausgefüllt zu Ihrem ersten Termin mitzubringen. Dies dient der Befunderhebung und hilft dem Therapeuten die optimale Behandlung für Sie zu planen.
Wir bitten Sie zu Ihrem ersten Termin 15 Min. früher und zu jedem weiteren Termin 5 Min. früher zu erscheinen. Bitte bringen Sie folgendes mit zu Ihrer ersten Behandlung:
- Rezept
- Versicherungskarte (GKV)
- Anamnesebogen/Datenschutzerklärung
- Falls vorhanden, Arztberichte, OP-Berichte, Röntgen/MRT-Bilder
- ein großes Handtuch
- bequeme Kleidung
Häufig gestellte Fragen
Die Dauer der Behandlung richtet sich nach dem verordneten Heilmittel und orientiert sich an den von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegten Zeitvorgaben. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbehandlungszeit beträgt 15 Minuten. In unserer Praxis erhalten Sie grundsätzlich eine Behandlungszeit von mindestens 25 Minuten. Diese umfasst auch organisatorische Tätigkeiten sowie das An- und Auskleiden. Abhängig von der Art des verordneten Heilmittels kann die Behandlungszeit auf bis zu 60 Minuten ausgeweitet werden.
Ja, Parkplätze stehen Ihnen direkt vor dem Praxiseingang zur Verfügung (wir können nicht garantieren, dass die Parkplätze frei sind). Sie finden uns auf der Rückseite des Gebäudes.
Privat & Beihilfe – Abrechnung und Honorar
Das Honorar wird im Rahmen eines Behandlungsvertrags zwischen Patient:in und Praxis vereinbart.
Erstattungen durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen erfolgen hiervon unabhängig
und richten sich ausschließlich nach dem jeweiligen Tarif.
Nein. Für physiotherapeutische Leistungen besteht keine gesetzlich verbindliche Gebührenordnung und kein Rahmenvertrag mit privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen. Das Honorar wird individuell vereinbart.
Die Gebührentabelle dient als Orientierungshilfe für die Honorargestaltung im Privatbereich.
Sie stellt weder eine verbindliche Preisvorgabe noch eine Garantie für eine bestimmte Erstattung dar.
Zertifizierte Leistungen erfordern eine zusätzliche, kostenintensive Ausbildung sowie regelmäßige Fort- und Weiterbildungen.
Der höhere Preis bildet den erhöhten fachlichen Aufwand und die Qualifikation ab.
Erstattungsbeträge privater Krankenversicherungen stellen keinen Maßstab für das vereinbarte Honorar dar.
Das Honorar richtet sich nach der erbrachten Leistung und Qualifikation, nicht nach der Erstattungspraxis der Versicherung.
Die Praxis erbringt eine physiotherapeutische Leistung auf Grundlage eines Behandlungsvertrags.
Private Krankenversicherungen treffen eigenständige Erstattungsentscheidungen auf Basis individueller Tarife. Beides ist rechtlich voneinander getrennt.
Die Honorarvereinbarung legt das zwischen Patient:in und Praxis verbindlich vereinbarte Honorar fest.
Sie wird vor Behandlungsbeginn abgeschlossen und ist unabhängig von einer möglichen Kostenerstattung.
Das vereinbarte Honorar bleibt davon unberührt.
Eine vollständige oder teilweise Erstattung kann nicht zugesichert werden.
Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfestelle.
Unabhängige Informationen zur Systematik der Privatabrechnung physiotherapeutischer Leistungen finden Sie zudem unter www.privatpreise.de.